... ist gekennzeichnet durch die
allgemeine oder besondere Heilbehandlung und besondere ärztliche
Behandlungsverfahren:
- Durchgangsarztverfahren
- Stationäre Akut-Behandlung
- Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
- Verletzungsartenverfahren (VAV)
- Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) ➔Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken
- Handchirurgie
- Psychotherapeutenverfahren
seit 1884
Ablösung der Unternehmerhaftpflicht- Beiträge zahlen allein die Unternehmer
Jährliche
Entschädigungen:
Ca. 10.000.000.000 €
- Heilbehandlung
- Renten, Beihilfen, Abfindungen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Haushaltshilfe, Betriebshilfe für Landwirte •Berufsförderung
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
- Prävention
- Rehabilitation
- Entschädigung
Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus :
- Personen
, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind
- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen
- Häusliche Pflegepersonen
- Bestimmte ehrenamtlich tätige Personen
- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt)
Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung:
… sind Arbeitsunfälle/ Wegeunfälle und Berufskrankheiten
Der Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Grundvoraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung.
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles:
- Kausaler Zusammenhang (versicherte Person, versicherte Tätigkeit, Unfall)
- Keine eigenwirtschaftliche Tätigkeit (Essen, Trinken, Notdurft, Besorgen einer Monatskarte)
Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine
Wegeunfall:
Unfälle auf einem mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg zum und von dem Ort der Tätigkeit
- Versichert ist nur der direkte Weg (kürzeste oder verkehrsgünstigste)
- Ausnahmen sind exakt bestimmt (z.B. Fahrgemeinschaften, Kinder in den Hort bringen)
Die gesetzliche Unfallversicherung:
- Steuerung von Heilverfahren
- Zulassung von KH und Ärzten
Durchgangsarzt:
- Durchführung und Koordination des Heilverfahrens von Erstversorgung bis Rehabilitation und Entschädigungswesen
- Arzt mit besonderer Qualifikation im Bereich der Unfallmedizin
Das Durchgangsarztverfahren
ZIEL:
- Sicherstellung der qualifizierten Versorgung des Verletzten!
- Von der ersten Behandlung bis zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess eine möglichst kontinuierliche Heilbehandlung, die von einem D-Arzt überwacht wird.
- Unterscheidung: allgemeine oder besondere Heilbehandlung
-> abhängig von Verletzungsschwere
Verletzungsartenverfahren (VAV), Schwerstverletztungsartenverfahren (SAV)
Zentren mit besonderer Ausstattung (materiell und personell) berechtigt zur Behandlung von speziellen, schweren Verletzungsmustern
Berufskrankheiten
sind Krankheiten, die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgelistet sind:
- Hautkrankheiten
- Lärm
- Erkrankungen der Atemwege
- physikalische Einwirkungen
- chemische Einwirkungen (z. B. Quecksilbervergiftung)
- Infektionskrankheiten oder Parasiten
Dokumentation !
Feststellungsverfahren
:
A: Betriebliche Unfallanzeige
B: Durchgangsarztverfahren
- D-Arztbericht: durch den erstbehandelden D-Arzt mit Ergänzungsbögen
- Zwischenbericht/ Nachschaubericht:
Mitteilungen über den Verlauf des Heilverfahrens sowohl bei ambulanter als auch stationärer Behandlung
Entlassungsbericht aus stationärer Behandlung,
Stand des Heilverfahrens bei länger dauernder stationärer Behandlung (etwa alle vier Wochen). - Veränderung der Heilbehandlung:
- Beim Wechsel von ambulanter in stationäre Behandlung und umgekehrt.
- Wesentliche Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit.
- Vorschläge für Arbeits- und Belastungserprobung, Rehabilitationsmaßnahmen oder Überweisung an einen anderen Arzt.
- Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit mit Angabe über die geschätzte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)-Definition
- •MdE ist abstrakt
, also losgelöst vom Einzelfall zu beurteilen (Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung)
- Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Bewertet wird die FUNKTIONSEINSCHRÄNKUNG
- auf der Basis von Erfahrungswerten
- Stufen der MDE in % Zahl durch 5 oder 10 zu teilen, ausser 1/3, 2/3
Aufgabe der Unfallversicherung ist
- mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsverfahren zu verhüten
- nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen